Verfassungsrichter sollen vom Bundestag gewählt werden
Kauder und Oppermann einigen sich über Neuregelung
Die Richter am Bundesverfassungsgericht sollen nach dem Willen der schwarz-roten Regierungskoalition künftig direkt vom Bundestag mitgewählt werden.

Verfassungsrichter sollen vom Bundestag gewählt werden (© 2014 AFP)
Berlin - Darauf hätten sich Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) und sein SPD-Kollege Thomas Oppermann in der vergangenen Woche verständigt, berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf Angaben aus der Koalitionsspitze.
Die Richter am Verfassungsgericht werden dem Grundgesetz zufolge je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Im Bundestag entscheidet aber bisher nicht das Plenum, sondern ein Wahlausschuss, dem nur zwölf Abgeordnete angehören. Dies ist nicht im Grundgesetz festgelegt und wird von Juristen kritisiert.
Nach den Plänen der großen Koalition soll der Wahlausschuss lediglich einen Vorschlag zur Wahl eines Richters abgeben. Die Entscheidung soll dann das Plenum treffen. Um die Kandidaten nicht durch parteipolitisch motivierte Personaldebatten zu beschädigen, soll auf eine Aussprache im Bundestag verzichtet werden.
(xity, AFP)