Verfassungshüter prüfen NPD-Klage gegen Gauck
Bundespräsident hatte von "Spinnern" gesprochen
Das Bundesverfassungsgericht prüft heute, inwieweit sich Bundespräsident Joachim Gauck bei politischen Äußerungen zurückhalten und das sogenannte Neutralitätsgebot beachten muss.

Verfassungshüter prüfen NPD-Klage gegen Gauck (© 2014 AFP)
Das Bundesverfassungsgericht prüft heute, inwieweit sich Bundespräsident Joachim Gauck bei politischen Äußerungen zurückhalten und das sogenannte Neutralitätsgebot beachten muss. Anlass ist die Klage der rechtsextremen NPD wegen Beleidigung, weil Gauck deren Anhänger als "Spinner" tituliert hatte. Die Verfassungshüter wollen nun klären, welche Äußerungsbefugnisse Bundespräsidenten im Vergleich zur Bundesregierung haben.
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