BGH-Urteil zum Unterhalt von "Rabeneltern"
Klärung zu Haftung für Heimkosten erwartet
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet heute, ob erwachsene Kinder für Heimkosten ihrer Eltern auch dann haften müssen, wenn die Eltern den Kontakt zu ihnen seit langem abgebrochen haben.

BGH-Urteil zum Unterhalt von "Rabeneltern" (© 2014 AFP)
Berlin - In der mündlichen Verhandlung im Januar hatte der Familiensenat klargestellt, dass Eltern, die den Kontakt zu ihren Kindern kontinuierlich verweigern, die "familienrechtliche Solidarität" aufgeben. Wegen solch einer "vorsätzlichen schweren Verfehlung" könnten sie daher den Anspruch auf Elternunterhalt teilweise verlieren.
(xity, AFP)