Schüler bei Rauchen außerhalb von Schulgelände nicht unfallversichert
Bundessozialgericht: Stadtpark ist kein erweiterter Schulhof
Wenn ein Schüler in der Pause zum Rauchen in einen nahen Park geht, ist er dort nicht gesetzlich unfallversichert. Der organisatorische Verantwortungsbereich der Schule sei auf das Schulgelände beschränkt, erklärte das Bundessozialgericht.