Rechtmäßiger Rauswurf
15-Jährige scheitert mit Klage gegen Schulverweis
Eine 15-Jährige und ihr Vater sind vor dem Verwaltungsgericht Augsburg mit ihrer Klage gegen den Schulverweis der Jugendlichen gescheitert. Sie war von der Realschule Buchloe geflogen, weil sie immer wieder Lehrer provoziert, beim Unterricht gefehlt und auf dem Schulhof geraucht hat. Nach Auffassung des Gerichts war der Verweis rechtmäßig.
Augsburg (dapd-bay). Eine 15-Jährige und ihr Vater sind vor dem Verwaltungsgericht Augsburg mit ihrer Klage gegen den Schulverweis der Jugendlichen gescheitert. Sie war von der Realschule Buchloe geflogen, weil sie immer wieder Lehrer provoziert, beim Unterricht gefehlt und auf dem Schulhof geraucht hat. Nach Auffassung des Gerichts war der Verweis rechtmäßig.
Einen Teilerfolg erzielte die Schülerin dagegen im Streit um Schulwegkosten. Seit ihrem Verweis besucht sie nicht die von Buchloe nächst gelegene Realschule in Schwabmünchen, sondern eine in Kaufbeuren. Der Landkreis Ostallgäu sah sich daher zur Erstattung der Schulwegkosten nicht verpflichtet. In dieser Frage kam es zu einem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich: Der Landkreis zahlt demnach der Klägerin ab 1. Januar 2012 die fiktiven Kosten, die ihr für die Fahrt nach Schwabmünchen entstehen würden.
dapd