Verwaltungsgericht Karlsruhe stoppt Weiterbau eines Krematoriums
Verwaltungsgerichtshof muss über einen Normenkontrollantrag entscheiden
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Weiterbau eines Krematoriums in Sinsheim vorläufig gestoppt. Gegen die Baugenehmigung hatte ein Nachbar Widerspruch eingelegt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müsse jetzt noch über einen Normenkontrollantrag entscheiden.
Karlsruhe (dapd-bwb). Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Weiterbau eines Krematoriums in Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) vorläufig gestoppt. Gegen die Baugenehmigung hatte ein Nachbar Widerspruch eingelegt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müsse jetzt noch über einen Normenkontrollantrag entscheiden.
In den zwei Öfen des Krematoriums sollen bis zu 6.000 Leichen pro Jahr verbrannt werden können. Der Rohbau ist bereits errichtet. Im März 2009 hatte die Stadt die Baugenehmigung erteilt, musste sie ein halbes Jahr später aber wieder aufheben, weil Vorschriften zum Schutz der Nachbarn missachtet wurden. Im September 2011 wurde der Bau des Krematoriums erneut erlaubt.
dapd