Verkauf von Rohmilch aus Automaten nicht zulässig
Klage gegen das Verkaufsverbot abgewiesen
Wegen Gesundheitsrisiken darf ein Bauer im Neckar-Odenwald-Kreis keine Rohmilch aus einem Automaten heraus verkaufen. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wies eine Klage gegen das Verkaufsverbot ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Karlsruhe (dapd-bwb). Wegen Gesundheitsrisiken darf ein Bauer im Neckar-Odenwald-Kreis keine Rohmilch aus einem Automaten heraus verkaufen. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wies eine Klage gegen das Verkaufsverbot ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Landratsamt hatte dem Landwirt untersagt, seine Rohmilch an einem Selbstbedienungsautomaten zu verkaufen, der zwei Kilometer vom Stall entfernt liegt.
Die Richter entschieden, Rohmilch dürfe aus Gründen des Gesundheitsschutzes gesetzlich nur ausnahmsweise verkauft werden. Zulässig sei zudem nur eine Abgabe direkt im Milcherzeugungsbetrieb. Gegen das Urteil ist Berufung zulässig.
(Aktenzeichen: 5 K 1869/10)
dapd