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Sieben Jahre Haft im Stricher-Prozess gefordert

Staatsanwaltschaft rückt von Mordvorwurf ab - Rätselhafte Bluttat geschah 1992

xity deutschland | Mi. 15.02.2012 17:05 |
Im Karlsruher Prozess um die Tötung eines Strichers hat die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Der 43-jährige Rumäne I. habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Karlsruher Landgericht. Er rückte damit von seinem ursprünglichen Mordvorwurf ab.
Karlsruhe (dapd-bwb). Im Karlsruher Prozess um die Tötung eines Strichers hat die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Der 43-jährige Rumäne I. habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Karlsruher Landgericht. Er rückte damit von seinem ursprünglichen Mordvorwurf ab. Die Verteidigung forderte einen Freispruch für den Angeklagten. Das Gericht will sein Urteil an diesem Freitag verkünden. Der 43-jährige I. war angeklagt, im Oktober 1992 einen 31-jährigen Café-Betreiber, den er gemeinsam mit seinem rumänischen Landsmann S. in Karlsruhe aufsuchte, brutal getötet zu haben. S. wurde bereits im Februar 2011 wegen seiner Beteiligung an dem Angriff zu sieben Jahren Haft verurteilt - wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die beiden damals als Stricher tätigen Männer sollen den 31-Jährigen in dessen Karlsruher Wohnung zunächst massiv misshandelt haben. Den Vorwurf, dass der Angeklagte ihm dann mehrfach mit einem Messer in den Hals gestochen habe, erhielt die Staatsanwaltschaft nicht mehr aufrecht. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass I. die tödlichen Stiche gesetzt habe. Das Opfer starb wenig später an seinen schweren Verletzungen. In ihren Aussagen vor Gericht belasteten sich S. und I. letztlich gegenseitig und spielten zugleich ihre eigene Rolle bei der schrecklichen Bluttat herunter. Möglicherweise war auch noch ein dritter Mann an der Tat beteiligt - darauf könnten bislang unidentifizierte Spuren am Tatmesser hindeuten. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb eine internationale Fahndung in Gang gesetzt. Die Verteidigung sieht keine ausreichenden Indizien für eine Verurteilung des Angeklagten. Es sei "nicht nachgewiesen, dass er an der Tathandlung beteiligt war", sagte Rechtsanwältin Anke Stiefel-Bechdolf in ihrem Plädoyer. Auf dem Tatmesser sei nicht die geringste Spur ihres Mandanten. Sie räumte ein, dass es ein "unbefriedigender Fall" sei, weil es zu der "widerlichen Tat" - bei der das Motiv offenblieb - weiter viele Fragezeichen gebe. In einer am Mittwoch von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung gestand der Angeklagte zwar, mit S. in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein, bestritt aber, den 31-Jährigen geschlagen oder verletzt zu haben. Vielmehr habe er die Wohnung vor dem massiven Gewaltexzess verlassen. "Das Ganze war für mich wie im Film", sagte der Angeklagte. In dem Prozess wurden erneut per Projektor schockierende Fotos des Leichnams des Mordopfers an die Wand geworfen. Sein - frontal gezeigter - nackter Körper und das Gesicht waren mit blutigen Verletzungen übersät. Richter und Gerichtsprecher Ralf Kraus sagte auf dapd-Anfrage, dass man sich bewusst dafür entschieden habe, solche Fotos, die in früheren Jahren nur den Verfahrensbeteiligten zugänglich waren, in der öffentlichen Hauptverhandlung in Großaufnahme zu zeigen. Dies könne "im Interesse der Aufklärung des Falles" nützlich sein. Das Gericht habe zuvor geprüft, ob durch die Dia-Schau die Menschenwürde oder postmortale Persönlichkeitsrechte des Getöteten verletzt würden. dapd
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