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BUND moniert Genehmigungsfehler bei Mannheimer Kohlekraftwerk

xity deutschland | Mo. 13.02.2012 11:29 |
Nach Auffassung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland hat die Genehmigung von Block 9 des Kohlekraftwerks in Mannheim gegen Europarecht verstoßen. So argumentiert der BUND bei seiner Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Mannheim (dapd-bwb). Nach Auffassung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Genehmigung von Block 9 des Kohlekraftwerks in Mannheim gegen Europarecht verstoßen. So argumentiert der BUND bei seiner Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der VGH hatte im Juli eine Klage des BUND gegen die Genehmigung des 900-Megawatt-Neubaus (GKM 9) abgewiesen. In seiner am Montag veröffentlichten Revisionsbegründung vertritt der BUND die Meinung, dass bereits die Genehmigung wegen einer mangelnden Umweltverträglichkeitsprüfung rechtlich fehlerhaft war. Diese hätte sich nicht auf das Gesamtkraftwerk erstreckt. Mögliche Schadstoffbelastungen seien somit unterschätzt worden. dapd
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