Gericht: Land muss Vertrag über Holzlieferungen einhalten
Streitwert beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf 15,3 Millionen Euro
Das Land NRW muss sich an einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen der holzverarbeitenden Industrie halten. Dies entschied das Landgericht Münster am Freitag und gab damit der Klage des Unternehmens recht. Der Streitwert beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf 15,3 Millionen Euro.
Münster (dapd-nrw). Das Land NRW muss sich an einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen der holzverarbeitenden Industrie halten. Dies entschied das Landgericht Münster am Freitag und gab damit der Klage des Unternehmens recht. Der Streitwert beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf 15,3 Millionen Euro.
Das Land hatte nach dem Orkan "Kyrill" von Januar 2007 mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Abnahme einer bestimmten Menge Holz geschlossen. Wegen einer vermeintlichen Vertragsverletzung hatte das Land den Vertrag 2009 gekündigt. Nach Ansicht der 11. Zivilkammer war dieser Schritt aber nicht zulässig, weil das Land auch nach der angeblichen Vertragsverletzung dem Unternehmen noch Holz zur Abnahme angeboten hatte. Dadurch habe das Land signalisiert, das es noch an den Vertrag gebunden fühlte.
(Az.: 11 O 37/11)
dapd