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Wulff-Affäre: Landesregierung vor dem Verfassungsgericht

SPD klagt wegen Falschaussage im Parlament

xity deutschland | Di. 21.02.2012 17:05 |
Auch nach dem Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff will die SPD-Fraktion in Niedersachsen die Affäre um das ehemalige Staatsoberhaupt weiter aufklären. Am Dienstag reichte der SPD-Abgeordnete und ehemalige niedersächsische Innenminister Heiner Bartling eine Verfassungsklage beim Staatsgerichtshof in Bückeburg ein.
Bückeburg/Hannover (dapd-nrd). Auch nach dem Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff will die SPD-Fraktion in Niedersachsen die Affäre um das ehemalige Staatsoberhaupt weiter aufklären. Am Dienstag reichte der SPD-Abgeordnete und ehemalige niedersächsische Innenminister Heiner Bartling eine Verfassungsklage beim Staatsgerichtshof in Bückeburg ein. Die SPD wirft der früheren niedersächsischen Landesregierung unter Ministerpräsident Wulff vor, das Parlament bei einer Anfrage im April 2010 falsch informiert zu haben. Der SPD-Abgeordnete hatte damals Auskunft über eine Beteiligung des Landes an der Privatveranstaltung "Nord-Süd-Dialog" des Eventmanagers Manfred Schmidt verlangt. Die Staatskanzlei verneinte eine finanzielle und organisatorische Beteiligung. Inzwischen ist allerdings bekannt, dass das Treffen aus der Staatskanzlei heraus mitorganisiert wurde und auch Mitarbeiter eines Landesbetriebs an der Ausrichtung beteiligt waren. Die Klage richtet sich allerdings nur unmittelbar gegen die Landesregierung unter Wulff. Als Antragsgegner ist die jetzige Landesregierung unter Ministerpräsident David McAllister (CDU) genannt. Das hat nach Angaben des Fraktionsvorsitzenden Stefan Schostok vor allem juristische Gründe. In der Vorbereitung der Klage sei unter Juristen strittig gewesen, ob für das Angreifen der Aussage der Regierung Wulff bereits eine Frist überschritten sei. Dennoch müsse das Gericht sich auch mit der Wulff-Regierung beschäftigen, sagte Schostok. Es sei unstrittig, dass Wulff die Antwort eigenhändig redigiert und die Endfassung abgezeichnet habe. Die Aussage aus dem Jahr 2010 war aber auch von Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) im Januar dieses Jahres wiederholt worden, argumentiert die SPD. "Es drängt sich der Verdacht auf, dass es das Ziel der Landesregierung unter Ministerpräsident McAllister war, das Fehlverhalten seines Vorgängers zu decken", sagte Schostok. Es habe keinerlei Interesse an Aufklärung des wahren Sachverhalts gegeben. "Wir werfen der Landesregierung vor: Ihr Bemühen zielte auf Verschleierung, nicht auf Aufklärung." Hauptgrund der Klage ist nach Darstellung der SPD nicht, Wulff weiter in Bedrängnis zu bringen. "Es geht uns um die Würde und die Rechte des Parlaments", sagte Schostok. Ein Parlament, das seine Rechte nicht einfordere, mache sich "überflüssig", fügte Bartling hinzu. Artikel 24, Absatz 1 der niedersächsischen Landesverfassung gibt vor, dass die Landesregierung nach bestem Wissen, unverzüglich und vollständig auf Anfragen im Parlament antworten muss. Rechtliche Konsequenzen erwartet die Landesregierung allerdings nicht. Bartling machte aber deutlich, dass es für eine Regierung durchaus beschämend sei, wenn ihr Verfassungsbruch vorgeworfen werde. Mit einer Entscheidung des Gerichts in Bückeburg rechnet die SPD noch vor der Landtagswahl im Januar 2013. Zwischen drei und sechs Monate werde es dauern, bis eine Entscheidung vorliege, sagte Schostok. dapd
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