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Mord-Verfahren beginnt unter Ausschluss der Öffentlichkeit

27-jähriger Grieche soll Opfer mit etwa 180 Messerstichen getötet haben

xity deutschland | Mi. 22.02.2012 14:05 |
Der Prozess um den brutalen Mord an einer 23 Jahre alten Amerikanerin in einem Hamburger Hotel hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen. "Dies geschieht zum Schutz des Beschuldigten und seiner Gesundheit", sagte Landgerichtssprecher Conrad Müller-Horn am Mittwoch in Hamburg. Dem gebürtigen Griechen wird vorgeworfen, die Frau Ende August 2011 mit etwa 180 Messerstichen getötet zu haben.
Hamburg (dapd-nrd). Der Prozess um den brutalen Mord an einer 23 Jahre alten Amerikanerin in einem Hamburger Hotel hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen. "Dies geschieht zum Schutz des Beschuldigten und seiner Gesundheit", sagte Landgerichtssprecher Conrad Müller-Horn am Mittwoch in Hamburg. Dem gebürtigen Griechen wird vorgeworfen, die Frau Ende August 2011 mit etwa 180 Messerstichen getötet zu haben. Sowohl die 23-jährige Amerikanerin als auch der Beschuldigte sollen im vergangenen Jahr als Touristen in die Hansestadt gereist und im selben Hotel im Stadtteil St. Georg gewohnt haben. Am 31. August seien beide noch gemeinsam gesehen worden. Am Folgetag wurde die Leiche der Frau in ihrem Hotelzimmer entdeckt. Der Beschuldigte soll rund 180 Mal auf sie eingestochen haben, wie Müller-Horn angab. Bislang waren etwa 60 Stichverletzungen bekannt gewesen. Vermutlich versuchte der 27-Jährige, sich nach der Tat das Leben zu nehmen. Er wurde schwer verletzt am Hamburger Flughafen aufgefunden und musste anschließend in einem Krankenhaus in ein künstliches Koma versetzt werden. Im Sicherungsverfahren soll nun geklärt werden, ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Elektroingenieur unter paranoider Schizophrenie mit Halluzinationen leide und daher als schuldunfähig anzusehen sei. Auch jetzt befinde er sich noch in einem emotional nicht gefestigtem Zustand. Sollte sich die Erkrankung an einer Psychose im Verlauf des Verfahrens bestätigen, soll der 27-Jährige anschließend in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Das Urteil wird voraussichtlich Anfang April erwartet. dapd
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