Berlin (dapd-bln). Nach dem Tod eines Mannes in einem Berliner U-Bahntunnel hat das Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch gegen drei Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma den Prozess wegen fahrlässiger Tötung eröffnet. Den 49- bis 55-jährigen Männern wird vorgeworfen, im April 2008 den Tod eines 42-Jährigen am Nauener Platz mit verschuldet zu haben. Am ersten Prozesstag schwiegen die Angeklagten zu den Vorwürfen.
Entgegen ihrer Dienstanweisung sollen die Männer untätig geblieben sein, als ihnen ein Fahrgast mitteilte, dass ein Mann mit seinem Hund in den Tunnel gelaufen war. Der 42-Jährige war kurz darauf von einer U-Bahn überfahren und tödlich verletzt worden.
Gemeinsam mit einem Kollegen, der wegen des Vorfalls bereits im vergangenen Jahr zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, hatten die drei Angeklagten hinter der Fahrerkabine des Zuges gestanden, als eine Frau sie über die drohende Gefahr informierte. Der verurteilte Wachmann hatte daraufhin nur kurz aus dem Zug geschaut, aber nichts sehen können. Die U-Bahn setzte daraufhin ihre Fahrt fort.
Die Ausbildung der Mitarbeiter schreibt allerdings in solchen Fällen ein anderes Verhalten vor. Wie beim Prozess am Mittwoch bekannt wurde, werden alle Mitarbeiter der Sicherheitsfirma, die im U-Bahnbereich eingesetzt werden, in einer besonderen Schulung bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) auch auf das Verhalten in solchen Gefahrensituationen hingewiesen. Demnach hätten die Angeklagten dem Zugführer zwingend Meldung machen müssen, um die Abfahrt zu verhindern. "Das kann man von ihnen erwarten", sagte ein ehemaliger Betriebsleiter der U-Bahn. Selbst bei einem "Verdacht" müsse sofort reagiert werden, betonte er.
Der Dienstvorschrift entsprechend müssen die Fahrer oder die Leitstelle informiert werden, damit sie umgehend Sicherheitsmaßnahmen einleiten können. Dazu zählt das Einschalten des Tunnellichts, die Abschaltung des Stroms und das Absuchen der Gleisanlagen. Das Gericht will nun klären, ob die angeklagten Wachmänner tatsächlich in ihrer BVG-Schulung auf die Abläufe hingewiesen wurden. Deshalb soll der damalige Ausbilder als Zeuge gehört werden. Ein Termin für die Fortsetzung steht noch nicht fest.
dapd